Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Schleswig-Holstein (SH)
Verkaufsoffene Sonntage am 26. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 07. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 13. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 27. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 24. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 15. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 29. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 05. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage in Schleswig-Holstein
Von Sylt bis Lübeck, von Kiel bis an die Grenzen Hamburgs: Schleswig-Holstein ist mit das vielfältigste Bundesland in Deutschland. Es grenzt an zwei Meere, ist reich an Inseln, hat Historisches aus Zeiten der Wikinger zu erzählen und ist so flach wie kein anderes Bundesland – was sich bestens für Fahrradausflüge eignet. Und trotz der vielen Möglichkeiten, die man in Schleswig-Holstein erleben kann, ist es gerade mal nur größer als das Saarland, was es flächenmäßig zum zweitkleinsten Bundesland in Deutschland macht.
Zudem geht die Vielfältigkeit des Landes noch weiter, wenn man sich sämtliche Gelegenheiten anschaut, die zum Shoppen einladen. Ob Flensburg, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Oldenburg oder Lübeck: Schleswig-Holsteinische Städte bieten viele Möglichkeiten, Einkaufstaschen zu füllen. Wer das mit Ausflügen an Ost- oder Nordsee verbindet, hat gleich doppelt etwas davon.
Und weil auch das nördlichste Bundesland weiß, dass es an bestimmten Tagen besonders schön ist, Einkaufen zu gehen, hat es wie alle anderen 15 ebenfalls verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Zum Ladenöffnungsgesetz von Schleswig-Holstein ist 2018 sogar noch eine Bäderverordnung hinzugekommen. Aufgrund der vielen Gegebenheiten, die in keinem anderen Bundesland vorkommen, ergibt es durchaus Sinn, diese Regelungen vom Ladenöffnungsgesetz zu separieren.
Was genau in beiden drinnen steht und mit wie vielen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen man im Norden rechnen darf, haben wir uns genauer angeschaut.
Sonntagsöffnungen in Schleswig-Holstein
Zunächst geht Schleswig-Holstein sehr locker mit den üblichen Öffnungszeiten um. Von montags bis einschließlich samstags dürfen Geschäfte durchgehend geöffnet haben. Meist nehmen dies jedoch nur Supermärkte und ähnliche Geschäfte in Städten in Anspruch, für die es sich auch lohnt. Sonn- und Feiertagen gelten dagegen auch im Norden als Ruhetage. Doch Ausnahmen bestätigen bekannterweise die Regeln.
Demnach dürfen nicht nur Bäcker, Blumenläden und Kioske an diesen Tagen für fünf Stunden öffnen, sondern auch Geschäfte, die Zubehör, Andenken und zum sofortigen Verzehr gedachte Lebensmittel in unmittelbarer Nähe einer Veranstaltung verkaufen. Zudem ist es Apotheken, Tankstellen sowie Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen rund um die Uhr gestattet, geöffnet haben.
Geschäfte, die sich zudem nur auf Reisebedarf beschränken und unmittelbar an der Grenze von Dänemark gelegen sind, haben für jeden Sonn- und Feiertag die Erlaubnis zwischen 11 und 23 Uhr Kunden zu empfangen.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Norden
In Bezug auf ausgenommene Sonn- und Feiertage, an denen jedermann und jedefrau in Ruhe shoppen kann, hat sich Schleswig-Holstein die Regelungen aus dem vormals geltenden Bundesrecht abgeschaut. An insgesamt vier Sonn- oder Feiertagen dürfen Geschäfte jedes Jahr öffnen. Dabei müssen sie jedoch die maximale Öffnungszeit von fünf Stunden einhalten, spätestens um 18 Uhr schließen und die Zeit des Hauptgottesdienstes berücksichtigen. Als verkaufsoffene Sonn- und Feiertage kommen jedoch folgende Tage nicht in Betracht: der Karfreitag, der 1. Mai, der Ostersonntag und -montag, der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie sämtliche Sonn- und Feiertage im Dezember.
Sollte es dem öffentlichen Interesse dienen, können zuständige Behörden Ausnahmen bewilligen. Eine solche Ausnahme findet in Schleswig-Holstein oft im Rahmen der sich jährlich wiederholenden Kieler Woche Verwendung.
Eine spezielle Verordnung für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte
Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass diese spezielle Verordnung nur saisonal gültig ist. Dabei sind die Saisons auf die Zeiträume 17. Dezember bis 8. Januar und 15. März bis 31. Oktober festgelegt. In dieser Zeit dürfen Verkaufsstellen, deren Hauptsortiment Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie touristische Artikel umfasst, an Sonn- und Feiertagen für 6 Stunden öffnen. Diese Verkaufsstellen müssen in bestimmten Kur-, Erholungs- und Touristenorte gelegen sein, die durch die Bäderverordnung festgelegt werden. Zudem darf nur zwischen 11 und 19 Uhr geöffnet werden.
Eine weitere Ausnahme erhalten Kioske, die sich rein auf für diese Verkaufsstellen übliche Waren beschränken. Dazu zählen auch Bade- und Strandgegenstände, Devotionalien, Kleinspielzeug sowie Artikel, die für den jeweiligen Ort kennzeichnend sind.
Ganz gleich welche Geschäftsart: an Karfreitagen und dem ersten Weihnachtstag ist der Verkauf in Touristenregionen nicht erlaubt. Außerdem darf am 1. Mai ein Verkauf nur stattfinden, wenn der Ladeninhaber oder die Ladeninhaberin selbst hinter dem Verkaufstresen steht. Sämtliche Mitarbeiter müssen an diesem Tag freihaben – ganz im Sinne des Tages der Arbeit.
Insgesamt zählen 73 Gemeinden bzw. Gemeindeteile in ganz Schleswig-Holstein sowie all jene auf den Inseln Amrum, Föhr und Sylt als Kur-, Erholungs- oder Tourismusorte.
Helgoland
Auf Helgoland, der berühmten Insel mit der Langen Anna als Wahrzeichen, gelten nochmals gesonderte Regeln. Diese besagen, dass an Sonn- und Feiertag alle Verkaufsstellen von 8 bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Allerdings nur im Zeitraum vom 15. Dezember bis 31. Oktober. Helgoland gibt also ein ideales Reiseziel für Shoppingbegeisterte ab, die Werktags arbeiten oder sonstigen Alltagserledigungen nachgehend müssen. Da man nur 1 ½ Stunden mit der Fähre vom Festland aus bis Helgoland braucht, sind auch Tagestrips an Sonn- und Feiertagen kein Problem.
Zudem ist die Insel ein echter Hingucker und für einen Ausflug prädestiniert. Außerdem lockt die Insel mit Zoll- und Umsatzsteuerfreiheit, obwohl Helgoland zu Deutschland gehört. Zwar wird eine Gemeindeeinfuhrsteuer erhoben, diese liegt jedoch unter den geltenden Umsatzsteuersätzen.