Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Verkaufsoffene Sonntage am 02. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 03. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 01. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern
Das nördlichste Bundesland im Osten besticht durch kilometerlange Küste, Inseln, zahlreiche Seen und viele Grünflächen. Mit all diesen Dingen lockt Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr zahlreiche Touristen an. Das Land zieht aber nicht nur Naturliebhaber an, sondern auch shoppingbegeisterte Menschen.
Neben der Landeshauptstadt Schwerin sind vor allem Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar für Einkaufstouren geeignet. Für viele, die in der Woche wenig Zeit und Ruhe haben, sind verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bestens geeignet, diese Städte auf ihre Einkaufstauglichkeit hin zu überprüfen. Wie in jedem Bundesland gibt es solche Tage auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Diese eignen sich aber nicht nur um Geld auszugeben, sondern auch um die historische Altstadt Wismars als UNESCO-Welterbe zu besichtigen, die Seepromenade in Warnemünde entlangzulaufen, sich die berühmten Kreidefelsen auf Rügen anzuschauen oder einen von zahlreichen umfassenden Märkten im ganzen Land zu besuchen.
Wir haben uns das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LöffG m-V) genauer unter die Lupe genommen. Wie viele verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage es gibt, welche speziellen Regelungen in dem Bundesland gelten und was es sonst noch zu Wissen gibt, haben wir zusammengefasst.
Sonntagsöffnungen in Mecklenburg-Vorpommern
Zunächst gilt in Mecklenburg-Vorpommern die 5x24 Reglung. Sprich die Geschäfte dürfen, wenn sie wollen, montags bis freitags rundum die Uhr aufhaben – sofern sie die Bestimmungen bezüglich Mitarbeiterarbeitszeiten einhalten. An Samstagen darf zudem zwischen 0 Uhr und 22 Uhr geöffnet werden. Viel interessanter sind jedoch die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
An vier Sonntagen im Jahr dürfen alle Arten von Geschäften die Türen für Kundschaft öffnen. Festgelegt werden diese Tage durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die Öffnungszeiten müssen sich lediglich an die Hauptzeiten der Gottesdienste orientieren, ansonsten werden die jeweiligen Öffnungszeiten zwischen Wirtschaft und dem Ministerium besprochen.
Eine kleine Besonderheit stellt Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf Feiertage dar. Die verkaufsoffenen Sonntage dürfen auf keinen der in dem Bundesland geltenden Feiertage fallen. Am zweiten, dritten oder vierten Advent dürfte jedoch ein solcher Sonntag fallen. In anderen Bundesländern ist es dagegen meist der Fall, dass an einzelnen Feiertag ebenfalls Verkaufsöffnungen stattfinden dürfen, wenngleich nicht an allen.
Sonderverkaufszeiten für bestimmte Läden
An Sonn- und Feiertagen ist es Bäckern grundsätzlich bestimmt für fünf Stunden zu öffnen, um entsprechende Waren und Milch sowie Milcherzeugnisse zu verkaufen. Die gleiche Fünf-Stunden-Regelung können sich Verkaufsstellen zunutze machen, die Reiseandenken, Tabakwaren, Blumen und Zeitschriften im Hauptsortiment führen. Zum Sortiment dürfen auch Lebens- und Genussmittel zählen, aber nur in kleinerer Auswahl.
Eine besondere Regelung des Ladenöffnungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern betrifft den 1. Mai: An diesem Feiertag dürfen nur die Landeinhaber/innen oder deren Familienangehörige den Verkauf durchführen, sämtliche Mitarbeiter/innen sind an diesem Tag freizustellen. Ganz im Sinne des Tages der Arbeit.
Darüber hinaus ist es Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen gestattet Sonn- und Feiertags zu essen. Bei Apotheken muss sich das Sortiment aber auf Medikamente, Artikel für Säuglinge, Desinfektionsmittel, Krankenpflege- sowie hygienische Artikel beschränken. Tankstellen ist es erlaubt nur Kfz-Teile und Benzin zu verkaufen. Bei den Bahnhöfen und Häfen ist es bestimmten Geschäften gestattet Reisebedarf sowie Artikel, die den Bedürfnissen des Reiseverkehrs entsprechen, zu verkaufen.
Alles anders an der Grenze und an Bäderorten
Sämtliche Gemeinden, die nicht mehr als 15 Kilometer von der polnischen Grenze entfernt sind, haben die außerordentliche Erlaubnis für fünf Stunden auch sonntags zu öffnen. Hier gelten keine Verkaufseinschränkungen, erlaubt sind alle gewerblichen Waren. Ausgenommen sind jedoch Sonntage, die auf einen Feiertag fallen.
Ebenfalls von der Regel ausgenommen, sonntags geschlossen zu haben, sind Bäder- und Fremdenverkehrsorte, die den Status eines Kur- bzw. Erholungsortes oder einer Weltkulturerbstadt wie beispielsweise Wismar tragen. Hinzu kommen auch anerkannte Ausflugsorte und bestimmte Ortsteile populärer mecklenburg-vorpommerschen Städte. In Absprache mit dem Innenministerium erteilt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in diesen Regionen Geschäften die Erlaubnis auch an Sonntagen verkaufen zu dürfen. Diese dürfen aber nicht auf einen Feiertag fallen. Die Sonntage im Dezember sind ebenfalls ausgeschlossen, mit Ausnahme des 1. Advents.
In Einzelfällen kann das genannte Ministerium auch Ausnahmen ausrufen, sofern im öffentlichen Interesse ein wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten zeichnet Mecklenburg-Vorpommern sich besonders damit aus, Feiertags fast überall geschlossen zu haben und den Schwerpunkt vor allem auf die besonderen Kulturstädte und Ausflugsorte zu legen – und davon hat das Bundesland mehr als reichlich. Somit kann an den besonderen Orten besichtigt und gleichzeitig gut geshoppt werden. Man muss gar nicht unbedingt auf einen der vier verkaufsoffenen Sonntage achten.