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Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bremen (HB)

HB – Verkaufsoffene Sonntage und außergewöhnliche Öffnungszeiten in Bremen finden Sie bei uns ebenso wie zahlreiche Veranstaltungen, Einkaufszentren und Geschäfte. So wird Ihr Einkauf am Sonntag zum Erlebnis!

Verkaufsoffene Sonntage am 02. April 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 16. April 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 07. Mai 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 04. Juni 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 25. Juni 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 03. September 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 10. September 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 24. September 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 01. Oktober 2023


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Verkaufsoffene Sonntage am 05. November 2023


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Verkaufsoffene Sonntage in Bremen

Das norddeutsche Bundesland Bremen ist vor allem durch viel Wasser, Häfen, einen Dom und die Universität geprägt. Als Hansestadt hat sie eine entsprechend lange Historie, was die Schifffahrt und Fischerei betrifft. Außerdem ist Bremen ein zweigeteiltes Bundesland, was es zu einer Ausnahme macht: An der Nordseeküste, wo die Weser ins Meer fließt, befindet sich die Exklave Bremerhaven. Diese hat ebenfalls geschichtlich viel zu erzählen und hat sich über die Jahre von einer Hafenindustrie zu einem Wissensstandort entwickelt, der für europäische Spitzentechnologie bekannt ist.

 

Neben diesen beeindruckenden Merkmalen, welche Bremen auszeichnen, bietet die Hansestadt großartige Möglichkeiten zum Einkaufen. Vor allem die Altstadt Bremens, die Domshof- und Katharinen-Passage, die Bremerhaven City oder das Roland Center stellen Hotspots zum Shoppen dar.

 

Und weil besonders Sonn- und Feiertage günstige Gelegenheiten bieten, abseits des Alltagsstresses und der Arbeit sein Shoppingglück zu finden, bietet auch Bremen an mehreren Tagen im Jahr die Gelegenheit dazu. Welche das sind, wie sich die Verordnung auf die einzelnen Bezirke auswirkt und welche Ausnahmen es von den Ausnahmen gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Sonntagsöffnungen in Bremen

Schon weil Bremen eine von drei Städten ist, die gleichzeitig ein Bundesland darstellen, ist Bremen besonders. Noch besonderer wird Bremens Rolle beim Ladenöffnungsgesetz. Die erste Verabschiedung eines solchen Exemplars für die Hansestadt erfolgte erst Ende März 2007, da es sich an der Verordnung vom umliegenden Land Niedersachsen orientierte und auf eben das warten musste. Es folgten im Laufe der Zeit einige Änderungen und Neuauflagen des Bremischen Ladenschlussgesetzes. Demnach beruft sich die aktuelle Fassung auf den 28. Februar 2012 und harmoniert im Großteil mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten.

 

Da Bremen aber nicht irgendein Bundesland darstellt, sondern viele Ortsteile besitzt, die interessant für Touristen sind, haben diese als Ausflugsorte einen besonderen Platz im Bremerschen Ladenschlussgesetz. Neben der Anzahl der üblichen verkaufsoffenen Sonntage, gehen wir daher auch auf die einzelnen Orte ein, wo abweichende Regelungen gelten wie beispielsweise in der Exklave Bremerhaven.

Gute Gründe, um viermal im Jahr am Sonntag das Haus zu verlassen

Viermal im Jahr dürfen Geschäfte in der Freien Hansestadt Bremen, wie das kleinste Bundesland offiziell heißt, an Sonn- und Feiertagen zum Verkauf öffnen. Damit orientiert sich Bremen am vormals gültigen Bundesrecht. Die verkaufsoffenen Sonntage werden alljährlich in der Stadtgemeinde Bremen vom Senat und in der Stadtgemeinde Bremerhaven vom Magistrat bestimmt.

 

Die Sonntagsöffnungen können dabei von bestimmten Bereichen und Handelszweigen abhängig sein. Außerdem dürfen sie fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, wobei darauf zu achten ist, dass der Verkauf nicht vor 11 Uhr beginnt und spätestens um 18 Uhr Feierabend ist. Was die Öffnung an Feiertagen angeht, ist Bremen sehr rigoros und lässt kaum einen dafür zu. Somit fallen folgende Tage bei der Wahl der vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage weg: Neujahrstag, Karfreitag, Ostersonntag und -montag, der 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstsonntag und -montag, Volkstrauertag, Totensonntag, der 3. Oktober, die vier Adventssonntage sowie die Feiertage im Dezember.

 

Sämtliche Regelungen im Bremischen Ladenschlussgesetz können in Einzelfällen durch Ausnahmen erweitert werden. Diese müssen im öffentlichen Interesse dringend notwendig erscheinen und werden ausschließlich von der Senatorin oder dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit verordnet.

Eine spezielle territoriale Aufteilung erfordert spezielle Regelungen

Die Paragrafen 9 und 9a definieren im Ladenschlussgesetz Bremens spezielle Regionen als Ausflugsorte, die jedes Jahr besonders von Fremdenverkehr frequentiert werden. Die Tatsache, dass Touristen und auch Bremer vor allem an Sonn- und Feiertagen einen Ausflug planen, hat das kleinste Bundesland dazu bewogen noch differenziertere Öffnungszeiten-Regelungen festzulegen. Diese gelten für die Gebiete Schnoorviertel und Böttcherstraße in der Stadtgemeinde Bremen sowie für die Bremerhaven-Gebiete Fischereihafen I und dem zwischen Alter Hafen, Museumshafen und der Weser.

 

In den genannten Regionen dürfen einige Verkaufsstellen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen. Die Öffnungszeit darf an diesen Tagen acht Stunden nicht übersteigen und nicht vor 11 Uhr beginnen – also nach dem Hauptgottesdienst. Verkauft werden dürfen außerdem nur Lebensmittel zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Produkte, welche für die jeweilige Region kennzeichnend sind.

 

In dem Gebiet zwischen Alter Hafen, Weser und Museumshafen in Bremerhaven dürfen an 20 von diesen 40 Sonn- und Feiertagen zusätzlich noch Reiseartikel und Souvenirs verkauft werden.

Einkaufen an Bahnhöfen, Tankstellen und am Flughafen

Grundsätzlich gilt in Bremen und Bremerhaven die 6x-24-Regelung, die besagt, dass Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen dürften. Da die Nachfrage nicht gegeben ist, kommt es selten dazu. Sonntags dürfen regulär also nur Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen sowie am Bremer Flughafen öffnen; alle anderen Geschäfte haben geschlossen.

 

Allerdings dürfen derartige Verkaufsstellen nur bestimmte Waren verkaufen: bei Apotheken sind es Medikamente, an Tankstellen Benzin und Kfz-Teile, an Bahnhöfen lediglich Reisebedarf und am Flughafen Bremen kommen noch Geschenkartikel und Waren des täglichen Gebrauchs dazu.