Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Hessen (HE)
Verkaufsoffene Sonntage am 26. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 02. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 30. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 07. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 14. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 21. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 04. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 11. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 18. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 30. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 03. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 10. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 17. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 24. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 01. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 08. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 15. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 22. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 29. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 05. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 12. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage in Hessen
Hessen, das Bundesland inmitten vieler Bundesländer, zieht Einwohner und Touristen vor allem wegen den weiten Grünflächen und Wäldern an. Auch wenngleich Hessen oftmals mit Wolkenkratzer verbunden wird, wie man sie aus Frankfurt am Main kennt. Potenzial genug zum Erholen und für Ausflüge hat Hessen allemal.
Vor allem zahlreiche Heilbäder und Kurorte prägen das eigentlich dicht besiedelte Bundesland. So bietet Hessen ideale Voraussetzung für viele Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen: vom Shoppen in Frankfurt, Darmstadt oder Hanau, über Kultur erleben in Kassel, Wetzlar oder Fulda bis hin zum Erholen in Nordhessen oder Vogelsberg.
Egal was man vorhat, am besten eignet sich ein Sonntag dafür; wenn man Zeit und frei vom üblichen Alltag ist. Grund genug für das Land Hessen im eigenen Ladenöffnungsgesetz zu regeln, wann welche Geschäfte am Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, was verkauft werden darf und wie es sich mit Verkaufsstellen an Erholungs- und Kurorten verhält. Wir haben uns das Hessische Ladenöffnungsgesetz genauer angeschaut und die wichtigsten Regelungen bezüglich verkaufsoffener Sonntage auf den Punkt gebracht.
Sonntagsöffnungen in Hessen
Erst im Dezember 2019 wurde das Hessische Ladenöffnungsgesetz von 2006 überarbeitet und zahlreichen Änderungen unterworfen. Betroffen haben die Änderungen auch jene Passagen, welche sich mit Sonn- und Feiertagsöffnungen beschäftigen. Unberührt blieben jedoch die vier Tage im Jahr, an denen Geschäfte unter Anlass ihre Türen auch am Sonntag öffnen dürfen. Anlässe sind in diesem Fall Märkte, Messen oder besondere regionale Ereignisse, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind.
Dabei müssen die Festivitäten nicht unmittelbar am Sonntag selbst stattfinden, vorausgesetzt sie stehen im engen zeitlichen Bezug zu diesem, sodass genug Menschen Anlass haben, sonntags das Portemonnaie zu zücken. Somit muss der jeweilige Anlass einen Besucherstrom anziehen, der den einer alleinigen Sonntagsöffnung übersteigen muss. Klingt kompliziert? Zugegeben, ist es auch! Grundsätzlich ist eigentlich auch nur wichtig, wann die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage stattfinden.
Wie, wann und wo dürfen Sonntagsöffnungen stattfinden
Festgelegt werden diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Da sie aber meist im Vorjahr schon angekündigt werden, stellen wir die jeweiligen Daten rechtzeitig online, damit geplant werden kann. Feier- oder Sonntage, die auf jeden Fall von verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschlossen werden, sind folgende: die Adventssonntage, beide Weihnachtsfeiertage, Karfreitag, die Oster- sowie die Pfingstfeiertage, Fronleichnam, der Volkstrauertag und der Totensonntag.
Bis hierhin hat sich Hessen an das vormals geltende Bundesrecht orientiert. Im Dezember 2019 kam jedoch Änderungen bezüglich der Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen hinzu, womit das Bundesland auf die individuelle Nachfrage eingeht. Demnach dürfen Geschäfte an den vier verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen an sechs zusammenhängenden Stunden für die Kundschaft öffnen, jedoch maximal bis 20 Uhr und auch nur außerhalb des Hauptgottesdienstes.
Ist eine Ausnahme dieser Regelungen gefragt, kann das für das Hessische Ladenöffnungsgesetz zuständige Ministerium diese befristet erteilen. Bedingung muss aber ein gewichtiges öffentliches Interesse sein. Dies kann beispielsweise ein Gemeinde-Jubiläum sein.
Das Bundesland der Kurorte
Mit diesem Titel ist es unabdingbar, dass im Hessischen Ladenöffnungsgesetz spezielle Regelungen für Kur-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte ausgesprochen werden. Was sich als Kurort oder anerkannten Ort bezeichnen darf, wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gegeben und im Vorfeld vom Magistrat bzw. vom Kreisausschuss definiert.
Ausschließlich dort dürfen Verkaufsstellen an 40 Sonn- und Feiertagen öffnen. Allerdings nur solche, die Reisebedarf, Sportartikel, Devotionalien sowie Waren, die für den jeweiligen Ort kennzeichnend sind, verkaufen. Volle Shoppingtaschen mit Schuhen, Schmuck und anderen schönen Dingen, sind an diesen Orten sonntags nicht zu bekommen.
Geöffnet werden darf acht Stunden am Tag, jedoch außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes. Zudem müssen derartige Verkaufsstellen in unmittelbarer Nähe des Besucheraufkommens am jeweiligen Kur-, Ausflugs-, Erholungs- oder Wallfahrtsortes sein. Diese Bereiche werden ebenfalls vom Magistrat oder dem Kreisausschuss festgelegt.
Innerhalb der 40 Tage sind jedoch auch die regulären vier Sonn- und Feiertagsöffnungen enthalten, an denen auch reguläre Geschäfte öffnen dürfen.
Sonderöffnungszeiten für bestimmte Verkaufsstellen
Wie man es auch aus anderen Bundesländern kennt, haben in Hessen ebenfalls üblicherweise Tankstellen, Apotheken sowie Verkaufsstellen auf internationalen Flughäfen, Personenbahnhöfen an Sonntagen geöffnet. Allerdings sind die zu kaufenden Waren auf Reisebedarf, Essen zum sofortigen Verzehr und Lebensmitteln des täglichen Gebrauchs beschränkt.