Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Bayern (BY)
Verkaufsoffene Sonntage am 22. Mai 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 29. Mai 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 05. Juni 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 12. Juni 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 19. Juni 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 26. Juni 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 03. Juli 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 10. Juli 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 17. Juli 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 24. Juli 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 31. Juli 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 07. August 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 14. August 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 28. August 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 04. September 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 11. September 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 18. September 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 25. September 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 02. Oktober 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 09. Oktober 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 16. Oktober 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 23. Oktober 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 30. Oktober 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 06. November 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 13. November 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 20. November 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 27. November 2022
Verkaufsoffene Sonntage am 19. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 26. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 02. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 16. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 23. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 30. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 04. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 23. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 13. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 03. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 17. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 24. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 08. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 15. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 22. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 19. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 26. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 03. Dezember 2023
Verkaufsoffene Sonntage in Bayern
Bayern ist in vielerlei Hinsicht eine Ausnahme gegenüber anderen Bundesländern in Deutschland. Oder vielleicht sollte man es viel mehr als “eine Besonderheit” bezeichnen, hat das südliche Bundesland schließlich so viel zu bieten. Mit München hat Bayern die drittgrößte Stadt Deutschlands im Angebot, die für seine Shoppinggelegenheiten berühmt ist. Außerdem kommen jedes Jahr unzählige In- und Auslands-Touristen in den Freistaat, um die Landschaft, die kulinarischen Köstlichkeiten oder auch die zahlreichen Erholungs-Hotspots zu besuchen. Nicht umsonst assoziieren so viele Menschen in anderen Ländern zuerst Bayern mit Deutschland und nicht andere Städte oder Bundesländer.
Der Freistaat Bayern bleibt seinem Ruf gerecht und bildet auch eine einzigartige Ausnahme in Bezug auf verkaufsoffene Sonntage. Während alle anderen 15 Bundesländer Mitte der 2010er Jahre jeweils für sich ein eigenes Ladenöffnungsgesetz verabschiedet haben, hat Bayern dies nicht. Stattdessen reicht der dortigen Regierung das Ladenschlussgesetz des Bundes. Wie genau das aussieht, haben wir im Folgenden einmal zusammengefasst.
Sonntagsöffnungen in Bayern
Das Bundesgesetz über den Ladenschluss wurde 1956 verabschiedet und galt für viele Jahre deutschlandweit in jedem Bundesland. Erst mit der Föderalismusreform 2006, wonach bestimmte Regelungen und Verabschiedungen von Gesetzen in die Verantwortlichkeit der jeweiligen Bundesländer fielen, änderte sich das. Entsprechend der Natur des Föderalismus, eigenständig im Bundesstaat zu agieren, bestimmten die Bundesländer nach und nach eigene Gesetze, welche die Öffnungszeiten von Geschäften regeln sollten.
Die meisten setzten ein Ladenschluss- bzw. ein Ladenöffnungsgesetz in den Jahren 2006 und 2007 um; 2018 folgte als Nachzügler Nordrhein-Westfalen. Nur Bayern bildet bis heute die Ausnahme, womit im Freistaat automatisch das Bundesrecht in Kraft tritt.
Die Merkmale des Bundesrechts
Dieses unterscheidet sich vor allem in Bezug auf die regulären Öffnungszeiten anderer Bundesländer. Statt der meist 6 x 24-Regelung, gilt in Bayern ein Zeitraum von 6:00 bis 20:00 Uhr, in dem die Geschäfte ihre Türen öffnen dürfen. Weniger explizit unterscheidet sich der Freistaat in Sachen verkaufsoffener Sonntage: viermal im Jahr dürfen Läden auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Allerdings nur aus gegebenem Anlass. Dieser sieht vor, dass eine Messe, ein Markt, eine Festivität oder eine ähnliche öffentlich frei zugängliche Veranstaltung stattfindet.
Die Tage selbst werden jährlich von der Landesregierung festgelegt, somit liegt es nicht in den Händen der Ladeninhaber/innen. Außerdem kann in diesem Zuge auch bestimmt werden, ob nur bestimmte Bezirke und Handelszweige eine Sonntagsöffnung bekommen.
Die Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen
Die Öffnungszeiten an den vier verkaufsoffenen Sonn- bzw. Feiertagen müssen außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen, spätestens um 18 Uhr enden und nicht länger als 5 zusammenhängende Stunden beinhalten. Eine Ausnahme bilden die Adventssonntage und Feiertage im Dezember: An diesen dürfen keine verkaufsoffenen Tage gelegt werden.
Spezielle Regelungen für Kur- und Erholungsorte
Wie auch beispielsweise im Nachbarland Baden-Württemberg gibt es in Bayern noch spezielle Regelungen bezüglich Kur- und Erholungsorte. Dort, sowie an Ausflugs- und Wallfahrtsorten mit besonders hohem Touristenaufkommen, dürfen bestimmte Geschäfte Badeartikel, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milcherzeugnisse, Süßwaren, Blumen und Tabakwaren auch an 40 Sonntagen im Jahr verkauft werden. Die Geschäfte, die solche Produkte verkaufen, sind jedoch angehalten maximal 8 Stunden zu öffnen und die Öffnungszeiten erst nach des Hauptgottesdienstes beginnen zu lassen.
Natürlich sind solch Regionen nicht von der regulären Gesetzgebung ausgeschlossen, welche die vier verkaufsoffenen Sonntage regelt. Finden an Kur- und Erholungsorten Feste oder der gleiche statt, dürfen an diesen auch Geschäfte öffnen, welche die oben genannten Güter nicht verkaufen und sonntags normalerweise geschlossen sein müssen. Dennoch dürfen die 40 verkaufsoffenen Sonntage in diesen Regionen nicht überschritten werden.
Übliche Regelungen an Tankstellen und Co.
Tankstellen, Notapotheken, Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen, Bäcker sowie Kioske dürfen darüber hinaus jeden Sonntag öffnen. Allerdings nur zu unterschiedlich festgelegten Uhrzeiten: So darf ein Kiosk nur zwischen 11:00 und 13:00 Uhr öffnen, aber eine Tankstelle rundum die Uhr, jedoch nur um Benzin und Reisebedarf zu verkaufen. Entsprechend sind diese speziellen Öffnungszeiten auf verkaufsoffene Sonntage strickt im Ladenschlussgesetz geregelt.
Unter dem Strich ist das Bundesgesetz über den Ladenschluss, welches nur noch im Freistaat Bayern gilt, relativ kurz gehalten. Detaillierte Gesetzgebungen, wie man sie in anderen Bundesländern hat, sucht man hier vergeblich.