Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Baden-Württemberg (BW)
Verkaufsoffene Sonntage am 19. Februar 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 05. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 12. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 19. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 26. März 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 02. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 16. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 23. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 30. April 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 07. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 14. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 21. Mai 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 11. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 18. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 25. Juni 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 02. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 09. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 23. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 30. Juli 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 06. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 20. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 27. August 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 03. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 10. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 17. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 24. September 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 01. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 08. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 15. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 22. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 29. Oktober 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 05. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 12. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage am 19. November 2023
Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg
Die mehr als 11 Millionen Einwohner, die Baden-Württemberg hat, haben die Qual der Wahl, wenn es ums Shoppen geht. Ob Einkaufspassagen, Shoppingcenter oder einzelne Geschäfte: Sie alle bieten Gelegenheiten Sonntags Tür und Tor für Kunden/innen zu öffnen. Dabei müssen es nicht immer die großen Städte wie Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe oder dergleichen sein, auch kleinere Gemeinden und Regionen verbinden gerne Feste und Events mit verkaufsoffenen Sonntagen.
Allen voran gelten jedoch große Namen wie das Einkaufscenter Ettlinger Tor in Karlsruhe, das Outlet-Center in Metzingen oder das Milaneo und das Gerber in Stuttgart als Besuchermagneten – auch für zahlreiche Touristen. Wer Baden-Württemberg aber kennt, weiß, dass traditionelle Bräuche und Feste zum Standard-Repertoire des Bundeslandes gehören; seien es zum Beispiel das Cannstatter Volksfest oder der Blutritt in Weingarten. Diese und andere Veranstaltungen sind jedes Jahr Anlass für zahlreiche Geschäfte verkaufsoffene Sonntage im ganzen Bundesland zu begründen. Doch dafür müssen Verordnungen beachtet werden, die folgendermaßen aussehen.
Sonntagsöffnungen in Baden-Württemberg
Das südliche Bundesland bildet das Schlusslicht, wenn es um die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen geht. Ganze dreimal dürfen Geschäfte, Einkaufszentren und Co. auch sonntags öffnen. Im Gegenzug dürfen Inhaber ihre Läden von Montag bis Samstag nach ihrem Belieben öffnen, entsprechend der 6 x 24-Regelung.
Natürlich ist es den jeweiligen Notfall-Apotheken, Tankstellen, bestimmten Verkaufsstellen für Lebensmittel in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Hofläden von landwirtschaftlichen Betrieben jeden Sonntag gestattet zu öffnen. Diese Regelung ist ausnahmslos für jedes Bundesland identisch, wenngleich sich restliche Paragrafen unterscheiden können beziehungsweise sich das Bundesrecht als Vorbild nehmen. Außerdem können auch Brötchen beim Bäcker Sonntags geholt werden, allerdings nur für drei Stunden.
Drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr
Möchten davon ausgenommene Geschäfte an einem Sonntag öffnen, die beispielsweise in Einkaufspassagen oder -zentren angesiedelt sind, muss dafür ein Anlass bestehen. Solche Anlässe können ein Fest, ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung sein, die der Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Dabei werden solche Sonntage nicht von den Geschäftsinhabern beantragt, sondern jedes Jahr von der zuständigen Behörde festgelegt. Dazu werden die drei zu vergebenen verkaufsoffenen Sonntage gleichmäßig über das Jahr verteilt, wobei sie in Baden-Württemberg meist zu traditionellen Festen kombiniert werden. Und das nicht nur in den großen Städten, sondern auch in kleineren Gemeinden und Ballungsgebieten. Die drei verkaufsoffenen Sonntage werden jedoch nur für den jeweiligen Bezirk verbraucht und finden selten im gesamten Bundesland gleichzeitig statt.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern, geht Baden-Württemberg recht offen damit um, auch verkaufsoffene Sonntage festzulegen, auf die ein Feiertag fällt. Ausgenommen sind jedoch sämtliche Feiertage im Dezember sowie der Pfingst- und Ostersonntag. Ebenfalls nicht als verkaufsoffene Sonntage dürfen alle vier Adventssonntage in Betracht gezogen werden.
Vorgeschriebene Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen
So viel zu den Verordnungen, die gegen einen verkaufsoffenen Sonntag sprechen. Sind aber erstmal drei für das aktuelle Jahr gefunden, unterliegen diese ebenfalls gewissen Vorschriften. Paragraf 8, Absatz 2 des Ladenöffnungsgesetzes von Baden-Württemberg bestimmt beispielsweise, dass die Geschäfte an einem verkaufsoffenen Sonntag erst nach der Zeit des Hauptgottesdienstes öffnen dürfen. Normalerweise endet dieser um 11 Uhr. Nach der Öffnung der Geschäfte dürfen diese zudem nicht länger als fünf Stunden am Stück offen bleiben und müssen spätestens um 18 Uhr wieder geschlossen sein. In Baden-Württemberg setzt jedoch auch die zuständige Behörde, welche die verkaufsoffenen Sonntage bundeslandweit festsetzt, die Öffnungszeiten fest.
Sonderregelungen für bestimmte Orte und Regionen
Eine Sonderstellung nehmen Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorte sowie besonders mit Tourismus frequentierte Regionen in Bezug auf verkaufsoffene Sonntage ein. An diesen Orten dürfen Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien und Artikel verkauft werden, die für diese besonders kennzeichnend sind. Darunter fallen meist Reiseandenken oder Souvenirs. Die Badegegenstände beziehen sich jedoch darauf, dass Schwimm- und Heilbäder Sonntags geöffnet sein dürfen.
Insgesamt können Verkaufsstätten, die zu diesem Warenkreis gehören, an Kur- und Erholungsorten an 40 Sonn- und Feiertagen ihre Pforten für Touristen und Einheimische öffnen. Aber auch sie müssen auf den Hauptgottesdienst Rücksicht nehmen.
Welche Stadt oder Region sich als Kur-, Erholungs-, Ausflugs- oder Wallfahrtsorte bezeichnen darf, setzt das Ministerium für Arbeit und Soziales fest. In Baden-Württemberg sind bekannte Orte dieser Art beispielsweise Freiburg, der Schluchsee oder Überlingen am Bodensee. Die vollständige Liste kann dem stets aktuellem Amtsblatt entnommen werden, welches vom Regierungspräsidium herausgegeben wird.
Das Land Baden-Württemberg behält sich in Bezug der hier erwähnten Verordnungen die Freiheit vor, zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen zu schaffen. So kann in Einzelfällen Sonderregelungen erlassen werden, wenn diese im öffentlichen Interesse dringend nötig sind.