In Deutschland ist die Zuständigkeit der Ladenschlusszeiten (Sonntagsverkauf) auf die Länder übertragen. In neun Ländern wurden die Ladenschlusszeiten an den Werktagen freigegeben (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein). Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kennen Beschränkungen an Samstagen. Gesetzliche Ladenschlusszeiten an den Werktagen gibt es in den Ländern Bayern und Saarland (20.00 bis 6.00 Uhr), Rheinland-Pfalz und Sachsen (22.00 bis 06.00 Uhr). An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Im Saarland wird die Einführung eines Dienstleistungsabends am Donnerstag mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr geplant. Allgemeine Ausnahmen sind an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen möglich. Die Freigaben müssen zumeist von den zuständigen Gemeinden erteilt werden. In Brandenburg sind an bis zu sechs verkaufsoffene und in Berlin an bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen Freigaben möglich. Besondere Regelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gibt es weiterhin für bestimmte Verkaufsstellen (Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Touristengebieten, auf Bahnhöfen und auf Flugplätzen) sowie für den Verkauf von bestimmten Waren (Blumen und Pflanzen, Back- und Konditorwaren sowie landwirtschaftliche Produkte). Die Aufhebung der werktäglichen Ladenschlusszeiten ist allerdings teilweise wegen des damit möglichen Verkaufs von Alkohol in den Nachtstunden an den Werktagen nicht unumstritten.
Sonntags-Shopping 2017 in Deutschland nach Monat | |||
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Januar | Februar | März | April |
Mai | Juni | Juli | August |
September | Oktober | November | Dezember |
Übersicht [verkaufsoffener Sonntag in Deutschland] |